Auf unserer Homepage wird immer wieder erwähnt, dass die Sachverständigen zertifiziert und/oder vereidigt sind. Was bedeutet das eigentlich?
Hierzu kann generell ausgeführt werden, dass es für Kfz-Sachverständige bisher kein Berufsbild gibt, was bedeutet, dass Jeder, der nicht gänzlich ungeeignet ist, sich als Sachverständiger ausgeben darf und Gutachten erstellen kann. Leider kann dies, wegen des fehlenden Berufsbildes, nicht vernünftig kontrolliert werden und es findet sich folglich auch keine Stelle, bei der man sich beschweren kann.
Anders sieht dies dann bei zertifizierten und/oder vereidigten Sachverständigen aus. Diese müssen umfangreiche Voraussetzungen hierfür erfüllen, sie müssen sich einer Prüfung unterziehen, die auch nicht gerade jeder besteht, sie werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen ihrer Arbeit unterzogen, und sie müssen einen jährlichen Fort- und Weiterbildungsnachweis erbringen. Zum Schluss kann man sich über sie auch beschweren, bei der Stelle, die die Zertifizierung oder die Vereidigung ausgesprochen hat, wobei in der Regel relativ hart sanktioniert wird.
An anderer Stelle auf unserer Homepage ist vermerkt, dass sich hier in Zukunft einiges tun wird. Frank Oesterle sitzt im Ausschuss zur Erstellung der Richtlinie VDI-MT 5900 (https://www.vdi.de/5900) „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“, in der zukünftig die Anforderungen an Kfz-Sachverständige einer umfassenden Regelung unterzogen werden. Diese Anforderungen werden den heutigen Regeln für zertifizierte Sachverständige weitgehend entsprechen, wir erfüllen diese also heute schon.
Wie bekomme ich heraus, ob ein Sachverständiger zertifiziert und/oder vereidigt ist? Ganz einfach: In den Bedingungen hierfür ist vermerkt, dass die Zertifizierung oder Vereidigung in jeder Veröffentlichung vermerkt sein muss, also schon auf der Visitenkarte, auf der Homepage und erst recht natürlich im Gutachten. Steht da nichts, ist auch nichts.
Jeder, der sich über die Tätigkeit von zertifizierten und/oder vereidigten Sachverständigen eingehender informieren will, kann das auf dieser Seite tun.
Vereidigung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Vereidigung finden Sie unter „Sachverständige: Voraussetzungen und Verfahren“ auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Ulm:
https://www.ulm.ihk24.de
Weitere Voraussetzungen finden sich auf der Seite des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. unter der Rubrik „Bestellungsvoraussetzungen“ (Sachgebiets-Nr. 4850): Downloadlink
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag findet hierzu eine Definition und Bestellungsvoraussetzungen: Downloadlink
Sachverständigenordnung
Die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm finden Sie hier:
Downloadlink
Zertifizierung IfS-Zert (Frank Oesterle)
Fachliches Anforderungsprofil für Sachverständige aus dem Bereich Kraftfahrzeug-Schäden und Bewertung: Downloadlink
Allgemeine Informationen und Bedingungen zur Zertifizierung von Sachverständigen für Kraftfahrzeug-Schäden und -bewertung: Downloadlink