Sofern Sie Mitarbeiter oder Betreiber eines Autohauses sind, eine Rechtsanwaltskanzlei umtreiben oder bei einer Versicherungsgesellschaft angestellt sind, werden Sie wissen, was es mit einem Gutachten auf sich hat. Sonst haben Sie, aus eigener Erfahrung oder aus dem Bekanntenkreis oder Zeitung, schon mal damit zu tun gehabt. Hier ein paar Erläuterungen, um was es sich bei einem Gutachten handelt:

Gutachten zur Beweissicherung

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und tragen daran keine Schuld oder nur eine Teilschuld, so müssen Sie Ihren Schaden dem Verursacher oder dessen Versicherung beweisen. Hierfür benötigen Sie ein Haftpflichtgutachten. Auch wenn Ihr Fahrzeug nicht durch einen Unfall, aber durch Schuld eines anderen beschädigt wurde, müssen Sie den Schaden durch ein Haftpflichtgutachten beweisen.
Haben Sie Ihr Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt und sind kaskoversichert, ermittelt ein Kaskogutachten die zu erstattenden Kosten. Auch wenn die Versicherung bereits ein Kaskogutachten hat erstellen lassen, Sie damit aber nicht einverstanden sind, helfen wir mit Rat und Tat weiter.

Gutachten zur Wertermittlung

Es wird Zeit, dass Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, haben aber keine Ahnung, wie viel der alte bringen soll? Ein kurzer Anruf (07333-9688-0), und wir können Ihnen meistens telefonisch weiterhelfen. Sollte der Verhandlungspartner zu hartnäckig sein, was bei diversen Fabrikaten vorkommen soll, hilft ihm meistens ein Wertgutachten auf die Sprünge.
Sie wollen ein Fahrzeug aus der Firma nehmen, in das Firmenvermögen übernehmen oder gar die ganze Firma übergeben? Ein Wertgutachten sichert Sie gegenüber dem Finanzamt und den Geschäftspartnern ab.
Sie besitzen ein Liebhaberfahrzeug, einen schönen Umbau oder gar einen Oldtimer, der versichert werden soll. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes benötigen Sie ein Wertgutachten oder einen Fahrzeugpass.

Ermittelung des Zustandes

Sie haben Schwierigkeiten mit der Leasing-Firma bei Rückgabe des Fahrzeugs? Hier kann ein Gutachten zur Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Fahrzeuges helfen.
Ein Haftpflichtgutachten dient der Schadensfeststellung und Beweissicherung. Die meisten Gutachten zu Haftpflichtschäden werden für beschädigte Fahrzeuge erstellt. Erfahren Sie hier, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt und wie die Erstellung genau abläuft.
>> Mehr Informationen zum Thema "Haftpflichtgutachten"

Voll- oder Teilkaskoversicherung?

Diese Frage stellt sich vielen Versicherungsnehmern nach ca. 2 bis 3 Jahren mit dem neuen Fahrzeug. Lohnt es sich noch, weiterhin den Aufwand für die Vollkaskoversicherung zu treiben? Oder genügt zukünftig auch eine Teilkasko?
Aus sachverständiger Sicht hilft eine einfache Überlegung weiter: Tut es mir finanziell weh, wenn der Gegenwert, den das Fahrzeug darstellt, plötzlich durch einen Unfall, vor dem niemand sicher ist, weg ist? Wenn ja, sollte die Vollkasko beibehalten werden.
Ist der Fahrzeugwert so nieder, dass mir das nichts ausmacht, kann auf die Vollkasko verzichtet werden.
>> Mehr Informationen zum Thema "Kaskogutachten"
Das Wertgutachten für ein Kfz steht am Ende der so genannten Fahrzeugbewertung. Ein Sachverständiger überprüft hierbei die wertrelevanten Faktoren, um den Händlereinkaufspreis (HEK), den Händlerverkaufswert (HVK) oder den Wiederbeschaffungswert (WBW) zu bestimmen. Ob nach einem Unfall, vor dem Verkauf oder für eine einfache Wertermittlung – ein Wertgutachten fürs Auto ist der sichere Weg, eine genaue Fahrzeugbewertung zu erhalten.
>> Mehr Informationen zum Thema "Wertgutachten"
Nach Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens besichtigen wir in der Regel das Fahrzeug innerhalb eines halben Arbeitstages.
Wiederum einen halben Arbeitstag später erhalten Sie auf Wunsch das Ergebnis des Gutachtens telefonisch oder per Fax.
Die Beauftragung erfolgt immer noch am einfachsten per Telefon (07333-9688-0), da telefonisch auch gleich ein Termin vereinbart werden kann. Zudem kann hierbei die weitere Vorgehensweise (Besichtigungszeitpunkt, Treffpunkt etc.) besprochen werden.
Sie können den Auftrag auch per Fax (07333-9688-20) oder E-Mail erteilen.
Der Versand des schriftlichen Gutachtens erfolgt nach der Erstellung innerhalb von maximal zwei Arbeitstagen.