Auf dieser Seite können Sie unser Team kennenlernen, erfahren was Vereidigung und Zertifizierung bedeutet, auf unsere Geschichte zurückblicken und viele kuriose und entsetzliche Bilder aus unserer Tätigkeit betrachten.
Auf unserer Homepage wird immer wieder erwähnt, dass die Sachverständigen zertifiziert und/oder vereidigt sind. Was bedeutet das eigentlich?

Hierzu kann generell ausgeführt werden, dass es für Kfz-Sachverständige bisher kein Berufsbild gibt. Das bedeutet, dass jeder, der nicht gänzlich ungeeignet ist, sich als Sachverständiger ausgeben darf und Gutachten erstellen kann. Leider kann dies, wegen des fehlenden Berufsbildes, nicht vernünftig kontrolliert werden und es findet sich folglich auch keine Stelle, bei der man sich beschweren kann. Anders sieht dies dann bei zertifizierten und/oder vereidigten Sachverständigen aus. Diese müssen umfangreiche Voraussetzungen hierfür erfüllen, sie müssen sich einer Prüfung unterziehen, die auch nicht gerade jeder besteht, sie werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen ihrer Arbeit unterzogen und sie müssen einen jährlichen Fort- und Weiterbildungsnachweis erbringen. Zum Schluss kann man sich über sie auch beschweren, bei der Stelle, die die Zertifizierung oder die Vereidigung ausgesprochen hat, wobei in der Regel relativ hart sanktioniert wird.

>> Liste der besuchten Fort- und Weiterbildungen des Sachverständigenbüro Oesterle seit 2010

An anderer Stelle auf unserer Homepage ist vermerkt, dass sich hier in Zukunft einiges tun wird. Frank Oesterle sitzt im Ausschuss zur Erstellung der Richtlinie VDI-MT 5900 (https://www.vdi.de/5900) „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“, in der zukünftig die Anforderungen an Kfz- Sachverständige einer umfassenden Regelung unterzogen werden. Diese Anforderungen werden den heutigen Regeln für zertifizierte Sachverständige weitgehend entsprechen, wir erfüllen diese also heute schon. Das Blatt 1 der VDI-Richtlinie zu den Grundlagen der Tätigkeit des Sachverständigen ist seit 03.2020 in Kraft, die Arbeiten an Blatt 2 „Schäden und Bewertung“, das unsere Tätigkeit betrifft, wird voraussichtlich in Frühjahr 2024 in Kraft treten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Vereidigung finden Sie unter „Sachverständige: Voraussetzungen und Verfahren“ auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Ulm: https://www.ulm.ihk24.de

Weitere Voraussetzungen finden sich auf der Seite des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. unter der Rubrik „Bestellungsvoraussetzungen“ (Sachgebiets-Nr. 4850): Downloadlink

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag findet hierzu eine Definition und Bestellungsvoraussetzungen: Downloadlink

Sachverständigenordnung

Die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm finden Sie hier: Downloadlink

Fachliches Anforderungsprofil für Sachverständige aus dem Bereich Kraftfahrzeug-Schäden und Bewertung: Downloadlink

Allgemeine Informationen und Bedingungen zur Zertifizierung von Sachverständigen für Kraftfahrzeug-Schäden und -bewertung: Downloadlink

Anforderungen an Gutachteninhalte: Downloadlink

Rechtskenntnisse Sachverständigentätigkeit: Downloadlink

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen: Downloadlink

Kurioses und Entsetzliches - ohne Kommentar....