Wir stellen uns vor
Auf dieser Seite können Sie unser Team kennenlernen, erfahren was Vereidigung und Zertifizierung bedeutet, auf unsere Geschichte zurückblicken und viele kuriose und entsetzliche Bilder aus unserer Tätigkeit betrachten.
Frank Oesterle
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Nach dem Studium des Fahrzeugbaus an der Fachhochschule Ulm und Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) trat er 1984 als Selbständiger in die zu diesem Zeitpunkt neu gegründete Sachverständigen-GbR ein.
Er wurde am 13.07.1992 von der Industrie- und Handelskammer Ulm zum öffentlich bestellten Sachverständigen für Kraftfahrzeug-Schäden und -Bewertung vereidigt.
Zum 10.04.2001 wurde er durch die IfS-GmbH nach DIN EN 45013 personenzertifiziert.
Seit 01.07.2001 ist Frank Oesterle Mitglied des BVSK.
Seit dem 30.07.2009 ist Frank Oesterle Mitglied des Präsidiums (damals noch Vorstand) des MAS eV.
Seit dem 23.03.2011 ist er von der IfS GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung, Zertifikat Nr.: 011368.
Eine E-Mail können Sie ihm an fo@oesterle.com schicken.
Zertifikate:
>> Diplom>> Bestallungsurkunde
>> Zertifizierungsurkunde
Fabio Oesterle
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Die Familie Oesterle ist von je her für Benzin im Blut bekannt, bei ihm in vierter Generation. Von Anfang an von schnellen Fahrzeugen begeistert umgeben, rundete er dieses Verständnis durch ein Studium der Fahrzeugtechnik ab und führt das Büro seither gemeinsam mit seinem Vater. Fabio Oesterle beendet das Studium der Fahrzeugtechnik erfolgreich mit dem Titel B. Eng.. Das Thema seiner Thesis lautete: „Moderne Karosserien, ihre Erfordernis und Ihre Reparaturmöglichkeiten in der handwerklichen Instandsetzung am Beispiel des Porsche Multi-Material-Mix“.
Eine E-Mail können Sie ihm an fabio@oesterle.com schicken.
Zertifizierung und Vereidigung
Auf unserer Homepage wird immer wieder erwähnt, dass die Sachverständigen zertifiziert und/oder vereidigt sind. Was bedeutet das eigentlich?
Hierzu kann generell ausgeführt werden, dass es für Kfz-Sachverständige bisher kein Berufsbild gibt. Das bedeutet, dass jeder, der nicht gänzlich ungeeignet ist, sich als Sachverständiger ausgeben darf und Gutachten erstellen kann. Leider kann dies, wegen des fehlenden Berufsbildes, nicht vernünftig kontrolliert werden und es findet sich folglich auch keine Stelle, bei der man sich beschweren kann. Anders sieht dies dann bei zertifizierten und/oder vereidigten Sachverständigen aus. Diese müssen umfangreiche Voraussetzungen hierfür erfüllen, sie müssen sich einer Prüfung unterziehen, die auch nicht gerade jeder besteht, sie werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen ihrer Arbeit unterzogen und sie müssen einen jährlichen Fort- und Weiterbildungsnachweis erbringen. Zum Schluss kann man sich über sie auch beschweren, bei der Stelle, die die Zertifizierung oder die Vereidigung ausgesprochen hat, wobei in der Regel relativ hart sanktioniert wird.
>> Liste der besuchten Fort- und Weiterbildungen des Sachverständigenbüro Oesterle seit 2010
An anderer Stelle auf unserer Homepage ist vermerkt, dass sich hier in Zukunft einiges tun wird. Frank Oesterle sitzt im Ausschuss zur Erstellung der Richtlinie VDI-MT 5900 (https://www.vdi.de/5900) „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“, in der zukünftig die Anforderungen an Kfz- Sachverständige einer umfassenden Regelung unterzogen werden. Diese Anforderungen werden den heutigen Regeln für zertifizierte Sachverständige weitgehend entsprechen, wir erfüllen diese also heute schon. Das Blatt 1 der VDI-Richtlinie zu den Grundlagen der Tätigkeit des Sachverständigen ist seit 03.2020 in Kraft, die Arbeiten an Blatt 2 „Schäden und Bewertung“, das unsere Tätigkeit betrifft, wird voraussichtlich in Frühjahr 2024 in Kraft treten.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Vereidigung finden Sie unter „Sachverständige: Voraussetzungen und Verfahren“ auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Ulm: https://www.ulm.ihk24.de
Weitere Voraussetzungen finden sich auf der Seite des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. unter der Rubrik „Bestellungsvoraussetzungen“ (Sachgebiets-Nr. 4850): Downloadlink
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag findet hierzu eine Definition und Bestellungsvoraussetzungen: Downloadlink
Sachverständigenordnung
Die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm finden Sie hier: Downloadlink
Fachliches Anforderungsprofil für Sachverständige aus dem Bereich Kraftfahrzeug-Schäden und Bewertung: Downloadlink
Allgemeine Informationen und Bedingungen zur Zertifizierung von Sachverständigen für Kraftfahrzeug-Schäden und -bewertung: Downloadlink
Anforderungen an Gutachteninhalte: Downloadlink
Rechtskenntnisse Sachverständigentätigkeit: Downloadlink
Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen: Downloadlink