Auf dieser Seite können Sie unser Team kennenlernen, erfahren was Vereidigung und Zertifizierung bedeutet, auf unsere Geschichte zurückblicken und viele kuriose und entsetzliche Bilder aus unserer Tätigkeit betrachten.
Auf unserer Homepage wird immer wieder erwähnt, dass die Sachverständigen zertifiziert und/oder vereidigt sind. Was bedeutet das eigentlich?

Hierzu kann generell ausgeführt werden, dass es für Kfz-Sachverständige bisher kein Berufsbild gibt. Das bedeutet, dass jeder, der nicht gänzlich ungeeignet ist, sich als Sachverständiger ausgeben darf und Gutachten erstellen kann. Leider kann dies, wegen des fehlenden Berufsbildes, nicht vernünftig kontrolliert werden und es findet sich folglich auch keine Stelle, bei der man sich beschweren kann. Anders sieht dies dann bei zertifizierten und/oder vereidigten Sachverständigen aus. Diese müssen umfangreiche Voraussetzungen hierfür erfüllen, sie müssen sich einer Prüfung unterziehen, die auch nicht gerade jeder besteht, sie werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen ihrer Arbeit unterzogen und sie müssen einen jährlichen Fort- und Weiterbildungsnachweis erbringen. Zum Schluss kann man sich über sie auch beschweren, bei der Stelle, die die Zertifizierung oder die Vereidigung ausgesprochen hat, wobei in der Regel relativ hart sanktioniert wird.

>> Liste der besuchten Fort- und Weiterbildungen des Sachverständigenbüro Oesterle seit 2010

An anderer Stelle auf unserer Homepage ist vermerkt, dass sich in Bezug auf ein Berufsbild einiges tun wird und auch schon getan hat. Frank Oesterle initiierte mit zwei Kollegen die Entwicklung eines Berufsbildes und saß im Ausschuss zur Erstellung der Richtlinie VDI-MT 5900 (https://www.vdi.de/5900) „Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“, in der die Anforderungen an Kfz- Sachverständige einer umfassenden Regelung unterzogen werden. Blatt 1 der VDI-Richtlinie zu den Grundlagen der Tätigkeit des Sachverständigen ist seit 03.2020 in Kraft, das Blatt 2 „Schäden und Bewertung“, das unsere Tätigkeit betrifft, trat in 02.2025 in Kraft und war großes Thema des kurz darauf stattfindenden Verkehrsgerichtstages in Goslar.

Die alten und die klassischen Fahrzeuge sind für Frank Oesterle ein großes Thema. Er rief hierzu bereits 2019 einen Kreis hochqualifizierter Experten zusammen, um auch hier eine verlässliche sachverständige Grundlage zu bilden. Nach mehreren Vorgesprächen wurde nach Antrag von Frank Oesterle und Peter Diehl beim VDI im März 2023 die Einsetzung eines Gremiums hierfür beantragt, das sich mit der Definition der VDI-EE 5900 Blatt 2.1 "Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr; Empfehlungen für die Tätigkeit des Sachverständigen für klassische Fahrzeuge" befasst. Dies wurde genehmigt, die konstituierende Sitzung fand im Juli 2024 statt, es fanden bis Februar 2026 sieben Sitzungen statt, und mit etwas Glück tritt diese Richtlinie noch in 2026 in Kraft. Den aktuellen Stand können sie hier verfolgen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Vereidigung finden Sie in der Sachverständigenordnung der IHK Ulm unter diesem Link. Weiterhin finden sie hier die Mustersachverständigenordnung des DIHK.

Weitere Voraussetzungen finden sich auf der Seite des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. unter der Rubrik „Bestellungsvoraussetzungen“ (Sachgebiets-Nr. 4850): Downloadlink

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag findet hierzu eine Definition und Bestellungsvoraussetzungen: Downloadlink

Sachverständigenordnung

Die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ulm finden Sie hier: Downloadlink

Fachliches Anforderungsprofil für Sachverständige aus dem Bereich Kraftfahrzeug-Schäden und Bewertung: Downloadlink

Allgemeine Informationen und Bedingungen zur Zertifizierung von Sachverständigen für Kraftfahrzeug-Schäden und -bewertung: Downloadlink

Anforderungen an Gutachteninhalte: wird im Rahmen der VDI-Richtlinie neu verfasst

Rechtskenntnisse Sachverständigentätigkeit: Downloadlink

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen: Downloadlink