Service für Firmen

Die Problematik der in der heutigen Geschäftswelt agierenden Firmen ist uns hinreichend bekannt: Fast nichts kann schnell genug erledigt werden, und Termine unter einen Hut zu bringen ist fast unmöglich. Hiergegen können wir etwas tun: Sie werden kaum jemand finden, der ein beschädigtes Fahrzeug nicht nur schneller besichtigt als wir, sondern der Ihnen auch schneller das Ergebnis der Besichtigung mitteilen kann.
In der Regel vergeht maximal ein halber Arbeitstag bis zur Besichtigung des Fahrzeuges, wobei genaue Terminabsprachen jederzeit möglich sind. Ungefähr innerhalb eines weiteren halben Arbeitstages erhalten Sie das Ergebnis der Besichtigung vorab pereMail oder Fax, so dass Sie auf Basis dieser Zahlen die erforderlichen Entscheidungen über die weitere Zukunft des Fahrzeuges treffen können. Dies ist unabhängig davon, ob sich das Fahrzeug bei Ihnen in der Firma befindet, es bereits in die Werkstätte verbracht wurde oder ob ein Mitarbeiter damit unterwegs ist.
In manchen Fällen ist es sicherlich problemloser, z.B. bei Außendienstmitarbeitern, die ständig auf der Strecke sind, wenn kurzfristig ein Besichtigungstermin bei uns im Hause vereinbart wird. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen sind hierdurch noch wesentlich kürzer gebunden, da nur noch minimale Warte- und Stillstandszeiten auftreten.Zudem verfügen wir über die Gerätschaften zur optimalen Besichtigung des Fahrzeugs, wie Hebebühne, Diagnosegeräte etc.
Beim Versand des Gutachtens sind wir flexibel. Sollten Sie über eine eigene Rechts- oder Schadenabteilung verfügen, arbeiten wir gerne mit dieser zusammen und senden das Gutachten dorthin. Wollen Sie sich mit all dem nicht unnötig belasten, übernehmen wir im Rahmen dessen, was uns gesetzlich erlaubt ist, die Informationsbeschaffung zu dem Schadenereignis und den Versand des Gutachtens an die zuständigen Stellen.

Bewertungen

Durch die immer restriktiver werdende Steuerpolitik des Staates stellt sich vermehrt das Problem der richtigen Bewertung von Firmenfahrzeugen bei Verkauf oder Herausnahme des Fahrzeuges aus dem Firmenvermögen. Wir bieten Ihnen zu günstigen Konditionen die Erstellung von Schätzurkunden an, die Ihnen bei einer späteren Betriebsprüfung weitgehend Diskussionen über den Wert des aus dem Geschäftsvermögen genommenen Fahrzeuges ersparen, da Sie sich in diesem Fall voll und ganz auf die erstellte Schätzurkunde berufen können. Sofern die Finanzverwaltung in solchen Fällen noch Zweifel an den ermittelten Werten hat, so ist das nicht mehr Ihr Problem, da Sie sich nach einschlägiger Rechtsprechung auf das Ergebnis der Schätzurkunden verlassen können.
Leasingfahrzeuge werden bei Rückgabe einer genauen Untersuchung unterzogen, und es kommt häufiger vor, dass Sie mit einer erheblichen Nachforderung belastet werden. Um hier objektive Maßstäbe anlegen zu können, bieten wir Ihnen den Leasing-Zustandsbericht an, den Sie dann bei der Rückgabe vorlegen können. Hierdurch wird vermieden, dass von Seiten des Leasinggebers ungerechtfertigt hohe Forderungen aufgestellt werden.

Service für Privatkunden

Als Privatkunde, der einen Haftpflichtschaden erlitten hat und hierfür jetzt ein Gutachten benötigt, rufen Sie uns am besten unter 07333-9688-0 an und geben das Gutachten in Auftrag. Bei diesem Telefonat können wir dann die gesamte Vorgehensweise zur Abwicklung des Auftrags besprechen. Können Sie z.B. mit Ihrem Fahrzeug noch fahren und nehmen es zur Arbeit mit, können wir problemlos einen Termin bei Ihrer Arbeitsstätte vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, finden sich sicher andere Möglichkeiten wie z.B. Besichtigung nach Feierabend. Oder Sie lassen Ihr Fahrzeug, sofern dies möglich ist, für einen Tag zu Hause, so dass die Besichtigung dort stattfinden kann.
Einen Großteil der Abwicklung, die das Gutachten betrifft, übernehmen wir im Rahmen dessen, was uns der Gesetzgeber erlaubt, gerne. Sollten Sie z.B. vom Schädiger noch nicht alle erforderlichen Daten ausfindig gemacht haben, so ist das nicht weiter tragisch. In aller Regel können wir die noch ausstehenden Informationen besorgen. Diese Informationen können dann einerseits wir für die weitere Verwendung im Gutachten benutzen, andererseits teilen wir Ihnen diese Daten selbstverständlich auch für Ihre weitere Korrespondenz mit.
Sollten Sie es nicht für erforderlich halten, für die Abwicklung des Schadens einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, übernehmen wir gerne den Versand des Gutachtens an die gegnerische Versicherung. Als weiteren Service bieten wir Ihnen an, gegen Unterzeichnung einer Abtretungserklärung die Kosten für das Gutachten direkt bei der Versicherung einzuholen, so dass Sie hierfür keine weiteren Bemühungen aufzuwenden brauchen.
Bei Kaskoschäden ist die Vorgehensweise im Prinzip gleich. Wir bitten Sie jedoch, die unter Kaskogutachten ausgeführten Anforderungen zu beachten.
Auch wenn Ihr Fahrzeug überhaupt nicht beschädigt ist und Sie nur irgendwelche sonstigen Informationen zu Fahrzeugen benötigen, können Sie uns jederzeit problemlos kontaktieren. Wie stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es z.B. um Auskünfte geht, wie viel ein gebrauchtes Fahrzeug kosten darf, wie viel man für das eigene gebrauchte bei einem Verkauf verlangen könnte oder wie hoch z.B. der Nutzungsausfall des eigenen Fahrzeuges pro Tag ist. Wir übernehmen auch gerne, in diesem Fall jedoch kostenpflichtig, die Überprüfung von Gebrauchtfahrzeugen, die Sie sich evtl. anschaffen wollen.

Service für Rechtsanwälte

Die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens erfolgt am unkompliziertesten solange der Mandant sich noch bei Ihnen in der Kanzlei befindet. In aller Regel kann bei diesem Telefonat sofort der Besichtigungstermin vereinbart werden (sofern sich das Fahrzeug noch beim Mandant befindet). Sollte das Fahrzeug bereits in eine Werkstätte verbracht worden sein, so können weitergehende Details wie z.B. der Aufenthaltsort der Zulassungsbescheinigung etc. abgeklärt werden. Zudem bietet sich so am einfachsten die Möglichkeit, evtl. bestehende zusätzliche Informationen über das Fahrzeug wie z.B. durchgeführte werterhöhende oder werterhaltende Reparaturen etc. mitzuteilen.
Nach Besichtigung des Fahrzeuges und Erstellung des Gutachtens übersenden wir das Originalgutachten direkt an Ihre Adresse, der Mandant erhält mit gleicher Post eine Kopie des Gutachten, eine weitere Kopie erhält in der Regel die Werkstätte, sofern das Fahrzeug sich zum Besichtigungszeitpunkt dort befand oder das Fahrzeug dorthin zur Reparatur verbracht wird. Auf Wunsch unterbleibt selbstverständlich der Versand der Gutachtenkopie an die Werkstätte.
Bei der Abwicklung der Zahlungsmodalitäten haben Sie bei uns alle Freiheit, die Sie wünschen: Sie können den gesamten Fahrzeugschaden incl. der Gutachterkosten und anderer Nebenkosten direkt mit der Versicherung und die Gutachterkosten dann mit uns abrechnen. Wir geben in diesen Fällen Zahlungsfrist bis zum Forderungsausgleich durch die Versicherung. Oder Sie überlassen dies dem Mandanten. Wir fordern den Mandanten dann bei Übersendung der Gutachtenkopie zur Zahlung der Gutachterkosten auf (und weisen Ihn gleichzeitig darauf hin, dass er diese Kosten von der gegnerischen Versicherung wieder erstattet bekommt). In besonderen Fällen sind wir Ihnen natürlich auch für den Hinweis dankbar, dass die Gutachterkosten vorab als Vorschuss eingefordert werden sollten.
Auch außerhalb unserer gutachtenerstellenden Tätigkeit sind wir natürlich gerne für Sie da, sollte es bei der Abrechnung eines kleineren Schadens nur noch um die Höhe des täglichen Nutzungsausfalles gehen, teilen wir Ihnen diesen gerne telefonisch und kostenlos mit. Auch sonstige Probleme wie z.B. die überschlägige Ermittlung des Wertes eines Fahrzeuges z.B. in einem Scheidungs- oder Erbfall können normalerweise innerhalb kürzester Zeit telefonisch geklärt werden.

Unser Standardservice:

Sobald Sie ein verunfalltes Fahrzeug auf dem Hof haben, ist es normalerweise eine Frage der (kurzen) Zeit, wie sich Ihr Kunde über die Zukunft seines Fahrzeugs entscheidet. Je schneller Sie ihm ein Angebot unterbreiten können, umso eher ist er bereit, mit Ihnen ins Geschäft zu kommen.
Damit Sie Ihrem Kunden ein Angebot machen können, ist es erforderlich, fundiertes Zahlenmaterial über den Schaden zu besitzen. Dies erreichen Sie mit der Beauftragung eines Gutachtens (Tel.: 07333-9688-0).
Nach Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens besichtigen wir das Fahrzeug in der Regel innerhalb eines halben Arbeitstages. Das machen unsere Kollegen auch.
Jetzt kommt's: Das Ergebnis des Gutachtens erhalten Sie per eMail oder Fax oder telefonisch innerhalb eines weiteren halben Arbeitstages. Schneller kommen Sie anders kaum an die Zahlen, selbst dann nicht, wenn Sie im eigenen Haus einen Kostenvoranschlag erstellen.

Wir bieten aber noch mehr:

Oft liegen Schädigerdaten und/oder Versicherungsdaten nur unvollständig vor. Wir bringen die restlichen Daten in Erfahrung und teilen sie Ihnen umgehend mit.
Sie sollen ein beschädigtes Fremdfabrikat in Zahlung nehmen, wissen aber nicht, wie hoch die Reparaturkosten sind ? Da Sie über das Fremdfabrikat auch keine Unterlagen besitzen, kommen Sie auch nicht weiter. Rufen Sie uns an, wir machen, auf Basis Ihrer Angaben, eine Reparaturkostenkalkulation und senden Sie Ihnen, per eMail, Fax oder Post, zu unseren Eigenkosten zu.
Dasselbe gilt natürlich auch für das eigene Fabrikat, wenn Sie gerade keine Zeit für einen Kostenvoranschlag haben oder, auf Grund des Schadenumfanges, die eigene Erstellung zu aufwendig wird.

Service für Versicherungen

Die Beauftragung erfolgt am unkompliziertesten, solange der Kunde sich noch bei Ihnen im Büro befindet. In aller Regel kann bei diesem Telefonat sofort der Besichtigungstermin vereinbart werden (sofern sich das Fahrzeug noch beim Kunden befindet). Sollte das Fahrzeug bereits in eine Werkstätte verbracht worden sein, so können weitergehende Details wie z.B. der Aufenthaltsort der Zulassungsbescheinigung etc. abgeklärt werden. Zudem bietet sich so am einfachsten die Möglichkeit, evtl. bestehende zusätzliche Informationen über das Fahrzeug wie z.B. durchgeführte werterhöhende oder werterhaltende Reparaturen, beseitigte oder unbeseitigte Vorschäden etc. mitzuteilen.
Sofern die Rechnungsstellung an Ihre Gesellschaft erfolgt und eine besondere Großkundengebühr vereinbart ist, brauchen Sie hierauf nicht hinzuweisen. Die vereinbarte Gebührentabelle kommt automatisch zum Ansatz. Sollte jedoch die Rechnungsstellung ausnahmsweise an jemand anderen erfolgen, bitten wir um kurzen Hinweis über die Gebührenvereinbarung. Dies gilt auch analog für die Versendeform. Sollte hier eine bestimmte Modalität generell vereinbart sein, benötigen wir keinen Hinweis, lediglich bei Abweichungen hiervon bitten wir um Ihre Mitteilung.
Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Service per eMail oder Fax zur Verfügung, über den Sie nach der Besichtigung des Fahrzeuges und Erstellung der Kalkulation umgehend über das Ergebnis vorab informiert werden, was in manchen Fällen erheblich zur Beschleunigung der Abrechnung des Versicherungsfalles beitragen kann. Sollte sich am Ergebnis des Gutachtens zwischen Vorabinformation und endgültiger Erstellung des Gutachtens noch etwas ändern, werden Sie auch hierüber umgehend informiert.